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"Vertrauen wagen – Fehler machen erlaubt"

Abschluss der Zertifikatsausbildung für Religionslehrinnen und -lehrer

Nach einjähriger Weiterbildung erhielten am Samstag in einem Festgottesdienst in der St. Marienkirche in Dortmund 23 Lehrerinnen und Lehrer ihr Zertifikat zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht. Die Predigt hielt Superintendent Winfried Moselewski (Lünen).
In einem 1,5 stündigen Festgottesdienst mit dem Thema "Vertrauen wagen - Fehler machen erlaubt" sagte die Evangelische Kirche von Westfalen den nun bevollmächtigten Religionslehrern ihre Unterstützung im Amt zu. 150 Gottesdienstgäste waren gekommen, um die Einführung der Lehrerinnen und Lehrer in ihr Amt mitzuerleben und zu begleiten.
Die Lehrerinnen und Lehrer, die zum großen Teil aus Dortmund und Münster stammen, haben im Pädagogischen Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen in Schwerte/Villigst unter der Leitung von Dozentin Dr. Elke Jüngling ein Jahr lang Inhalte aus Theologie, Kirchengeschichte und Religionspädagogik studiert. In wöchentlich stattfindenden Studienzirkeln in Dortmund und Münster wurden Themen praxisorientiert vertieft.
Quelle:
Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW)
Altstädter Kirchplatz 5 (Landeskirchenamt)
33602 Bielefeld
landeskirchenamt@lka.ekvw.de
http://www.ekvw.de

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) ist eine von 22 Landeskirchen, die unter dem Dach der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) vereinigt sind. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Verwaltungssitz ist Bielefeld.
Die Evangelische Kirche von Westfalen baut sich von den 556 Gemeinden her auf. Jede Kirchengemeinde wird von einem gewählten Presbyterium geleitet. Dessen Mitglieder heißen Presbyter/innen. Dem Presbyterium gehören auch die Pfarrer/innen der Gemeinde an. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt eine Kirchengemeinde ihre Aufgaben im Rahmen des Kirchenrechts in eigener Verantwortung.
Die Gemeinden sind in 31 Kirchenkreise gegliedert. An der Spitze eines Kirchenkreises steht ein/e Superintendent/in. Höchstes Leitungsgremium des Kirchenkreises ist die Kreissynode, in der die Gemeinden repräsentiert sind. Auch die Kirchenkreise sind öffentlich-rechtliche Körperschaften.
In elf Gestaltungsräumen kooperieren immer zwei bis vier Kirchenkreise miteinander.
Die Landessynode, die als "Kirchenparlament"in der Regel einmal jährlich tagt, ist das höchste Leitungsgremium der Landeskirche. Sie beschließt über Kirchengesetze, Finanzen und die maßgeblichen Weichenstellungen auf dem Weg, den die Kirche geht. In der Landessynode sind die Kirchenkreise und damit indirekt auch die Gemeinden vertreten. Diese presbyterial-synodale Ordnung ist ein Grundprinzip der evangelischen Kirche.
Im Auftrag der Landessynode wird die Landeskirche von der Kirchenleitung, die monatlich zusammenkommt, geleitet. Die Kirchenleitung besteht aus 18 Mitgliedern, darunter sieben hauptamtlichen. Den Vorsitz führt der/die Präses, den/die die Landessynode auf acht Jahre wählt. Er/Sie ist der/die leitende Theolog/in der EKvW und hat auch in der Landessynode den Vorsitz. Stellvertreter/innen des Präses sind ein/e theologische/r und ein/e juristische/r Vizepräsident/in, die beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören.
Die EKvW hat ca. 2,6 Millionen Mitglieder (Stand 2006). Das entspricht einem Bevölkerungsanteil von ca. 30 Prozent.
Etwa 22.000 (mit Diakonie ca. 60.000) Menschen sind haupt- und nebenberuflich in der EKvW beschäftigt.
Die Evangelische Kirche von Westfalen ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist eine Gliedkirche der Union Evangelischer Kirchen (UEK) und Mitglied der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie mit Sitz in Haus Villigst in Schwerte.

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